Wohnungseigentumsrecht
Die Jahresabrechnung, über die beschlossen wird, ist nicht die Gesamtabrechnung, sondern die Abrechnungsspitze: der Nachschuss oder die Anpassung der Vorschüsse. Der Vermögensbericht ist seit der Reform ein eigenes Dokument und jedem Eigentümer in Textform zur Verfügung zu stellen. Beides prägt das Datenmodell, nicht nur das Papier.
Heizkostenverordnung und CO2-Kosten
Zwischen fünfzig und siebzig Prozent der Wärmekosten sind nach Verbrauch zu verteilen, der Rest nach Fläche. Bei einer verbundenen Anlage ist der Warmwasseranteil mit einem Wärmezähler zu messen. Die CO2-Kosten werden nach der Einstufung des Gebäudes zwischen Vermieter und Mieter geteilt.
Buchführung und Aufbewahrung
Finanzwirksame Buchungen sind unveränderlich, korrigiert wird durch Gegenbuchung. Belegnummern sind lückenlos und fortlaufend zu vergeben. Änderungen müssen nachvollziehbar bleiben, weshalb der Meldungsstrom der Module zugleich der Prüfpfad ist.
Umsatzsteuer und E-Rechnung
Die Verwaltung rechnet regelbesteuert ab. Eingangsrechnungen kommen seit 2025 elektronisch und sind unverändert zu archivieren; Ausgangsrechnungen entstehen als Archiv-PDF mit eingebetteter Rechnungsdatei nach europäischer Norm.
Zahlungsverkehr
Jede Zahlungsauslösung verlangt eine starke Kundenauthentifizierung, für den Kontoabruf gilt eine befristete Ausnahme. Seit Oktober 2025 ist der Empfängerabgleich vor der Überweisung Pflicht und unentgeltlich.
Datenschutz
Jede personenbezogene Tabelle trägt einen ausdrücklichen Bezug auf ihre Person oder ihr Objekt. Auskunft und Übertragbarkeit sind jederzeit möglich; die Löschung dagegen stößt auf die steuerlichen Aufbewahrungsfristen, weshalb dort die Einschränkung der Verarbeitung an ihre Stelle tritt.